Mit sofortiger Wirkung können bis auf Weiteres in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Produkt „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden.
Hintergrund ist die ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Bereits zugesagte Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/antragsstopp.
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In Zusammenarbeit mit dem Filialdirektor und Baufinanzierungsspezialist, Jacob Wiedenmann, konnte sich unser Kunde seinen Traum verwirklichen.
Modernisieren, renovieren und sanieren lohnt sich!
Wenn Kunde und Baufinanzierungsberater ein gutes Team bilden, kann etwas ganz Besonderes entstehen. Ausgangssituation war ein Jahrhunderte alter Bauernhof, ein Bauherr mit viel Herzblut, tollen Ideen und die Kreissparkasse Ravensburg.
Das machen wir für Sie!
Durch die geschickte Kombination und Ergänzung von unterschiedlichen Förderprogrammen konnten ungefähr dreiviertel der benötigten Geldmittel über sehr zinsgünstige Förderdarlehen finanziert werden. Der Rest aus Mitteln der Kreissparkasse Ravensburg.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
In Zukunft kann unser Kunde barrierefrei dank neuer Technik durch‘s alte Gebälk bis ganz unters Dach fahren und sich über die schöne Aussicht freuen. Und wir freuen uns mit ihm.