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Überblick

Ihre Förder­möglichkeiten im Überblick

Gleich mehrfach können Sie von staatlichen Förderungen auf Ihrem Weg ins Eigen­heim profitieren. Denn als LBS-Bausparer können Sie von Wohn-Riester, Bau­kindergeld, Wohnungs­bau­prämie und Arbeit­nehmer­spar­zulage profitieren. Und auch die vermögens­wirksamen Leistungen (VL) von Ihrem Arbeit­geber bringen Sie den eigenen vier Wänden ein Stück näher.

Wohnungsbauprämie aktuell

Der Bundesrat hat eine umfassende Gesetzes­änderung zur Verbesserung der Wohnungs­bauprämie (WoP) ab 2021 verabschiedet. Damit gibt es bald deutlich mehr Geld vom Staat für diejenigen, die für den Bau, Kauf oder die Renovierung ihres Eigenheims sparen. Von der Förderung können dann deutlich mehr Menschen in Deutschland profitieren. Schauen Sie gleich, wie viel es mehr gibt und ob Sie auch zu denjenigen gehören, die zukünftig gefördert werden.

Ihr Vertragspartner

Wohn-Riester

  • Ihr Eigen­heim als Alters­vorsorge nutzen
  • Jährlich staatliche Riester-Zulagen auf Spar- und Tilgungs­leistungen bekommen
  • Zins­günstiges und Riester-gefördertes Bauspar­darlehen sichern
  • Für die Bau­finanzierung, den altersgerechten Umbau oder eine Umschuldung geeignet

Baukindergeld

  • Unterstützung für Familien mit Kindern und Allein­erziehende
  • Gefördert wird der erst­malige Erwerb von selbst­genutztem Wohn­eigentum
  • 1.200 Euro Zuschuss für jedes Kind unter 18 Jahren pro Jahr und für 10 Jahre
Ihr nächster Schritt

Finden Sie mit dem Förder-Check heraus, welche Förderungen Sie erhalten können – oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater, wenn Sie Fragen zum Thema LBS-Bausparen mit staatlichen Förderungen haben.

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungs­bau­prämie

Unterstützung für Bau­sparer

Mit der Wohnungs­bauprämie unterstützt Sie der Staat, wenn Sie mit einem Bau­spar­vertrag für die eigenen vier Wände sparen. Maximal können Sie eine Spar­summe von 512 Euro (700 Euro ab 2021) im Jahr mit 8,8 Prozent (10 Prozent ab 2021) fördern lassen. Das entspricht einer jährlichen Prämie von 45,06 Euro (70 Euro ab 2021).

Die Wohnungs­bauprämie in Zahlen

Sie erhalten die Wohnungs­bauprämie bereits, wenn Sie nur 50 Euro im Jahr auf Ihren Bau­spar­vertrag einzahlen. Von dieser Förderung kann jeder Bau­sparer ab 16 Jahren profitieren – vorausgesetzt, das zu versteuernde Einkommen überschreitet bestimmte Grenzen nicht.

So viel Wohnungsbauprämie steht Ihnen bereits jetzt zu

Bedingungen Ledig Verheiratet/Verpartnert*
Jährlich maximal geförderte Sparleistung 512 Euro 1.024 Euro
Höhe der Prämie 8,8 % 8,8 %
Maximale Prämie 45,06 Euro 90,11 Euro
Einkommensgrenzen 25.600 Euro 51.200 Euro

Diese Verbesserung gibt es ab dem 1. Januar 2021

Bedingungen Ledig Verheiratet/Verpartnert*
Jährlich maximal geförderte Sparleistung 700 Euro 1.400 Euro
Höhe der Prämie 10 % 10 %
Maximale Prämie 70 Euro 140 Euro
Einkommensgrenzen 35.000 Euro 70.000 Euro

Die Einkommens­grenze berechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen. Dieses unterscheidet sich maß­geblich von Ihrem Brutto­einkommen, das wesentlich höher sein kann.

*Eingetragene Lebens­partner gemäß Lebens­partner­schafts­gesetz.

So nutzen Sie Ihr gefördertes Spar­guthaben

Bei Verträgen, die nach 2009 geschlossen wurden, gilt: Sie müssen das angesparte Kapital zum Bau, Kauf oder zur Modernisierung einer Immobilie verwenden, um Anspruch auf die Wohnungs­bau­prämie zu haben.

Eine Ausnahme gibt es für junge Sparer: Wenn Sie bei Abschluss des Bau­spar­vertrags unter 25 Jahre alt sind, dürfen Sie ihr Guthaben nach sieben Jahren frei verwenden. Wenn der Vertrag bereits länger lief, wird die Wohnungs­bau­prämie allerdings nur für die letzten sieben Spar­jahre ausgezahlt. Diese Ausnahme­regelung gilt jedoch nur einmal.

Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, spielt die Art der Verwendung des angesparten Kapitals nach Ablauf von sieben Jahren keine Rolle, um Anspruch auf die Wohnungs­bau­prämie zu haben. In diesen Fällen können Sie frei über die Wohnungs­bau­prämie verfügen.

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögens­wirksame Leistungen

Extra-Geld vom Arbeit­geber

Mit den vermögens­wirksamen Leistungen (VL) unterstützt Sie Ihr Arbeit­geber dabei, ein Start­kapital für Ihr Eigen­heim aufzubauen – mit bis zu 40 Euro monatlich. Die Höhe der VL ist vom Arbeit­geber abhängig, einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch nicht.

Die Voraus­setzungen

Grundsätzlich können Arbeit­nehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende von vermögens­wirksamen Leistungen profitieren. Schauen Sie einfach in Ihren Tarif­vertrag oder fragen Sie Ihren Arbeit­geber, wenn Sie die VL bisher nicht nutzen.

So funktioniert‘s

  • Schließen Sie einen Bau­spar­vertrag ab, auf den Ihre vermögens­wirksamen Leistungen fließen. Alle Informationen hierzu bekommen Sie bei Ihrer Sparkasse.
  • Teilen Sie Ihrem Arbeit­geber mit, dass Sie ein Bau­spar­konto eröffnet haben. Er zahlt die vermögens­wirksamen Leistungen jeden Monat gleich vom Gehalt für Sie ein.
  • Prüfen Sie, ob Sie die Förder­voraus­setzungen für die Arbeit­nehmer­sparzulage und die Wohnungs­bauprämie erfüllen.
  • Übrigens: Wenn Ihr Arbeit­geber keine oder nur einen kleinen Teil vermögens­wirksame Leistungen zahlt, können Sie auf bis zu 40 Euro im Monat aufstocken oder den Betrag aus eigener Tasche zahlen. Wichtig ist nur, dass Ihr Arbeit­geber den Betrag direkt von Ihrem Gehalt einzahlt.
Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmer­sparzulage

Ein Bonus auf Ihre VL

Die Arbeit­nehmer­sparzulage ist ein Bonus von neun Prozent auf die vermögens­wirksamen Leistungen, die Sie von Ihrem Arbeit­geber bekommen.

Die Sparzulage im Überblick

Wenn Sie Ihre vermögens­wirksamen Leistungen auf einem Bau­spar­vertrag anlegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeit­nehmer­spar­zulage erhalten. Ihr Einkommen darf dafür bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

So funktioniert‘s

  • Sie beantragen die Arbeit­nehmer­spar­zulage zusammen mit Ihrer Einkommens­steuer­erklärung. Die hierfür nötige Bescheinigung wird von der LBS elektronisch an die Finanz­verwaltung geleitet.
  • Innerhalb der Mindest­spar­dauer von sieben Jahren nach Vertrags­abschluss dürfen Sie Ihr gefördertes Guthaben nur für bestimmte Investitionen rund um Ihr Zuhause einsetzen.
  • Nach Ablauf dieser sieben Jahre entscheiden Sie frei, wofür Sie Ihr Bau­spar­guthaben nutzen möchten.
Ihr nächster Schritt

Finden Sie mit dem Förder-Check heraus, welche Förderungen Sie erhalten können – oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater, wenn Sie Fragen zum Thema LBS-Bausparen mit staatlichen Förderungen haben.

Die Muster-Produkt­informations­blätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: https://www.lbs.de/riester_muster_pib

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