Gleich mehrfach können Sie von staatlichen Förderungen auf Ihrem Weg ins Eigenheim profitieren. Denn als LBS-Bausparer können Sie von Wohn-Riester, Baukindergeld, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage profitieren. Und auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) von Ihrem Arbeitgeber bringen Sie den eigenen vier Wänden ein Stück näher.
Der Bundesrat hat eine umfassende Gesetzesänderung zur Verbesserung der Wohnungsbauprämie (WoP) ab 2021 verabschiedet. Damit gibt es bald deutlich mehr Geld vom Staat für diejenigen, die für den Bau, Kauf oder die Renovierung ihres Eigenheims sparen. Von der Förderung können dann deutlich mehr Menschen in Deutschland profitieren. Schauen Sie gleich, wie viel es mehr gibt und ob Sie auch zu denjenigen gehören, die zukünftig gefördert werden.
Mit der Wohnungsbauprämie unterstützt Sie der Staat, wenn Sie mit einem Bausparvertrag für die eigenen vier Wände sparen. Maximal können Sie eine Sparsumme von 512 Euro (700 Euro ab 2021) im Jahr mit 8,8 Prozent (10 Prozent ab 2021) fördern lassen. Das entspricht einer jährlichen Prämie von 45,06 Euro (70 Euro ab 2021).
Sie erhalten die Wohnungsbauprämie bereits, wenn Sie nur 50 Euro im Jahr auf Ihren Bausparvertrag einzahlen. Von dieser Förderung kann jeder Bausparer ab 16 Jahren profitieren – vorausgesetzt, das zu versteuernde Einkommen überschreitet bestimmte Grenzen nicht.
Bedingungen | Ledig | Verheiratet/Verpartnert* |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 512 Euro | 1.024 Euro |
Höhe der Prämie | 8,8 % | 8,8 % |
Maximale Prämie | 45,06 Euro | 90,11 Euro |
Einkommensgrenzen | 25.600 Euro | 51.200 Euro |
Bedingungen | Ledig | Verheiratet/Verpartnert* |
Jährlich maximal geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Höhe der Prämie | 10 % | 10 % |
Maximale Prämie | 70 Euro | 140 Euro |
Einkommensgrenzen | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
Die Einkommensgrenze berechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen. Dieses unterscheidet sich maßgeblich von Ihrem Bruttoeinkommen, das wesentlich höher sein kann.
*Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz.
Bei Verträgen, die nach 2009 geschlossen wurden, gilt: Sie müssen das angesparte Kapital zum Bau, Kauf oder zur Modernisierung einer Immobilie verwenden, um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben.
Eine Ausnahme gibt es für junge Sparer: Wenn Sie bei Abschluss des Bausparvertrags unter 25 Jahre alt sind, dürfen Sie ihr Guthaben nach sieben Jahren frei verwenden. Wenn der Vertrag bereits länger lief, wird die Wohnungsbauprämie allerdings nur für die letzten sieben Sparjahre ausgezahlt. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch nur einmal.
Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2009 geschlossen wurden, spielt die Art der Verwendung des angesparten Kapitals nach Ablauf von sieben Jahren keine Rolle, um Anspruch auf die Wohnungsbauprämie zu haben. In diesen Fällen können Sie frei über die Wohnungsbauprämie verfügen.
Mit den vermögenswirksamen Leistungen (VL) unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber dabei, ein Startkapital für Ihr Eigenheim aufzubauen – mit bis zu 40 Euro monatlich. Die Höhe der VL ist vom Arbeitgeber abhängig, einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch nicht.
Grundsätzlich können Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende von vermögenswirksamen Leistungen profitieren. Schauen Sie einfach in Ihren Tarifvertrag oder fragen Sie Ihren Arbeitgeber, wenn Sie die VL bisher nicht nutzen.
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein Bonus von neun Prozent auf die vermögenswirksamen Leistungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen.
Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparvertrag anlegen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Ihr Einkommen darf dafür bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: https://www.lbs.de/riester_muster_pib
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