Warum soll ich meine Finanzierung absichern?
Mit Aufnahme einer Finanzierung gehen Sie über einen langen Zeitraum eine Zahlungsverpflichtung ein. Was die Zukunft bereithält, kann heute allerdings noch keiner wissen. Damit es bei unvorhersehbaren Ereignissen zu keinen Problemen mit der Rückzahlung Ihrer Raten kommt, ist die Absicherung für den gesamten Finanzierungszeitraum wichtig.
Je nach abgeschlossenem Produkt bietet Ihnen die Versicherung Schutz in folgenden Fällen:
* Für bekannte schwerwiegende Erkrankungen gibt es leidlich eine "Übergangsfrist" von 2 Jahren. Im Anschluss sind auch diese versichert (siehe Ausschlussklausel im Antrag).
Die Einkommensverluste, die aufgrund einer länger anhaltenden Krankheit, Arbeitslosigkeit oder durch den Tod des Partners entstehen, können Sie der nachfolgenden Darstellung beispielhaft entnehmen.
Das Leben lässt sich leider nicht immer vorausplanen. Häufig wirken sich Schicksalsschläge auf die Einkommensituation aus.
Todesfall |
Arbeitsunfähigkeit |
Arbeitslosigkeit |
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Wer ist versicherbar? | Alle Kreditnehmer eines Sparkassen-Privatkredits | Alle Erwerbstätigen |
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Wartezeit | Keine | Keine / 90 Tage2 | 90 Tage / 180 Tage2 |
Karenzzeit | Keine | 42 Tage | 60 Tage |
Verischerungsleistung | Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme | Zahlung der vereinbarten Versicherungsumme (Kreditrate) | Zahlung der vereinbarten Versicherungsumme (Kreditrate) |
Leistungsdauer | Einmalige Zahlung | Dauer der Arbeitsunfähigkeit1 | Dauer der Arbeitslosigkeit, bis zu 12 Monate je Versicherungsfall |
1 Bei Produkten mit laufender Beitragszahlung ist die Leistungsdauer beschränkt auf die Dauer der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, folglich höchstens bis zum Eintritt einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
2 Die verlängerte Wartezeit ist nur dann gültig, sofern der Abschluss der Versicherung nicht zeitgleich mit einem abzusichernden Finanzierungsvertrag vorgenommen wird.
S-BaufiSchutz
Todesfall* |
Arbeitsunfähigkeit |
Arbeitslosigkeit |
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Wer ist versicherbar? | Alle Kreditnehmer einer Baufinanzierung | Alle Erwerbstätigen |
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Wartezeit | Keine | Keine / 90 Tage2 | 90 Tage / 180 Tage2 |
Karenzzeit | Keine | 42 Tage | 60 Tage |
Verischerungsleistung | Zahlung der vereinbarten Versicherungssumme | Zahlung der vereinbarten Versicherungsumme (Kreditrate) | Zahlung der vereinbarten Versicherungsumme (Kreditrate) |
Leistungsdauer | Einmalige Zahlung | Dauer der Arbeitsunfähigkeit1 | Dauer der Arbeitslosigkeit, bis zu 12 Monate je Versicherungsfall |
1 Bei Produkten mit laufender Beitragszahlung ist die Leistungsdauer beschränkt auf die Dauer der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, folglich höchstens bis zum Eintritt einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
2 Die verlängerte Wartezeit ist nur dann gültig, sofern der Abschluss der Versicherung nicht zeitgleich mit einem abzusichernden Finanzierungsvertrag vorgenommen wird.
* Der Baustein "Tod" kann nur über eine SV-Risikolebensversicherung abgeschlossen werden
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