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Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung

Wir handeln nach Ihrem Willen.

Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung

Wir handeln nach Ihrem Willen.

Mit Weitblick planen - das Lebenswerk erhalten. Wir begleiten Sie bei der Übertragung Ihres Vermögens.

Testament

Testament

Wenn Sie selbst bestimmen möchten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht, führt kein Weg an einem Testament vorbei. Ansonsten regelt allein die gesetzliche Erbfolge, wer wie viel erbt. Durch ein Testament können Sie Ihre Erben selbst bestimmen. 

Testamentsvollstreckung

Den Nachlass klar zu regeln, ist der erste Schritt, um den Vermögensübergang auf die nächste Generation harmonisch und zielgerichtet zu gestalten. Je komplexer Ihre Vermögens- und Familienverhältnisse sind, umso anspruchsvoller ist die Umsetzung Ihres letzten Willens.

Durch die Festlegung eines Testamentsvollstreckers stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben so umgesetzt werden, wie Sie es sich vorgestellt haben. Der Testamentsvollstrecker wird im Rahmen einer testamentarischen Verfügung festgelegt. Er übernimmt die Aufgabe, den Nachlass zu strukturieren, kurzfristig zu verwalten und wunschgemäß weiterzugeben. Damit entlastet er die Erben.

Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Testamentsvollstreckung liegt dabei in der Auswahl der Vertrauensperson.

Die Experten der Kreissparkasse Ravensburg verfügen über die notwendige Spezialausbildung. Wir verwalten und verteilen Ihren Nachlass professionell, transparent und verantwortungsvoll.

 

Marko Hempel

Berater Private Banking
Geprüfter Generationen­berater (Sparkassen-Finanzgruppe)

Tel.:  +49 751 84-1423
E-Mail senden

 
Gründe für einen Testamentsvollstrecker

Gründe für einen Testamentsvollstrecker

Es gibt viele vernünftige Gründe dafür, einen Testamentsvollstrecker zu bestellen, zum Beispiel,
wenn ...

  • Erben entlastet werden sollen.
  • unerfahrene oder überforderte Erben geschützt und diesen geholfen werden sollen.
  • sich abzeichnet, dass sich die Erben nicht einig sind.
  • die Verwertung des Nachlasses kompliziert wird.
  • der Nachlass über eine längere Zeit verwaltet werden soll.
  • hilfsbedürftige Personen versorgt werden müssen.
  • eine Fürsorge für Erbschaften von Minderjährigen erforderlich ist.
Unsere Leistungen

Unsere Leistungen auf einen Blick 

Wir verwalten und verteilen Ihren Nachlass professionell, transparent und verantwortungsvoll.

  • Wir erstellen für die Erben ein Nachlassverzeichnis.
  • Wir benachrichtigen öffentliche und private Institutionen.
  • Wir unterstützen die Erben bei der Erledigung ihrer steuerlichen Angelegenheiten.
  • Wir erfüllen Ihre Vermächtnisse und Auflagen.
  • Wir sorgen für die Aufteilung und Übertragung des Vermögens unter den von Ihnen Bedachten.
  • Wir übernehmen die Kommunikation mit Mietern, Hauseigentümern und dem Bestattungsunternehmer.
Fragen und Antworten
Was bedeutet Testamentsvollstreckung?

Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiges Instrument der Nachfolgegestaltung. Sie wird im Testament oder Erbvertrag angeordnet, um den Wunsch des Erblassers abzusichern, dass sein letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person Testamentsvollstrecker sein.

Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker?

Der Aufgabenbereich richtet sich ausschließlich nach dem letzten Willen des Erblassers. Der Testamentsvollstrecker:

  • entlastet, berät und unterstützt die Erben.
  • vermittelt bei aufkommendem Streit.
  • erstellt unverzüglich ein Nachlassverzeichnis, damit sich die Erben einen Überblick über den Nachlass verschaffen können.
  • benachrichtigt alle relevanten Institutionen.
  • verwaltet das Nachlassvermögen.
  • erfüllt Vermächtnisse oder überwacht Auflagen.
  • verteilt nach Erledigung aller Aufgaben das Vermögen unter den Erben.
  • ist während seiner Tätigkeit den Erben auskunfts- und rechenschaftspflichtig.
Für wen könnte eine Testamentsvollstreckung in Frage kommen?

Die Testamentsvollstreckung dient nicht nur der schnellen und fairen Nachlassverteilung, sondern auch der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen und nicht zuletzt der Erhaltung des Familienfriedens. Die Gründe für eine Testamentsvollstreckung sind vielseitig:

  • Sie wollen den Vollzug Ihrer letztwilligen Verfügung unabhängig vom Willen der einzelnen Erben sicherstellen.
  • Sie möchten Ihre Erben entlasten und den organisatorischen Aufwand für Angehörige tragbar gestalten.
  • Bei Ihnen liegen komplexe Familienverhältnisse vor: Sie haben viele Erben, weit verstreute Erben, Erben im Ausland, Patchworkfamilie.
  • Ihre Erben sind krank, minderjährig, privat oder beruflich stark eingespannt.
  • Sie möchten Streit zwischen den Erben vermeiden und eine gerechte Verteilung im Erbfall erreichen.
Welche Vorteile bietet die Ernennung der Kreissparkasse Ravensburg als Testamentsvollstrecker?
  • Die Kreissparkasse Ravensburg ist eine juristische Person und als Testamentsvollstrecker unsterblich. Verhinderungsgründe können - anders als bei einer natürlichen Person - nicht eintreten.
  • Die Kreissparkasse Ravensburg ist eine außenstehende und neutrale Person. Wir können durch ein hohes Maß an persönlicher und sachlicher Distanz als neutraler Vermittler innerhalb der Erbengemeinschaft auftreten.
  • Wir betreuen Sie finanziell bereits zu Lebzeiten. Bei einer engen Zusammenarbeit kennen wir sowohl Ihre Vermögensverhältnisse als auch Ihre familiären Hintergründe. Sie brauchen sich nicht einem Externen anzuvertrauen.
  • Wir sichern Ihnen aufgrund unserer fachlichen Kompetenz eine professionelle Ausführung der Testamentsvollstreckung zu.
  • Wir bieten Ihnen gebündeltes Wissen bezüglich Testamentsvollstreckung, Stiftungsgründung und Vermögensverwaltung an.
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